• Kindesunterhalt
• Ehegattenunterhalt, d. h. bis zur Scheidung sogenannter Trennungsunterhalt und gegebenenfalls nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt.
• Bei minderjährigen Kindern: Sorgerecht, dies beinhaltet z.B. die Frage, ob es beim gemeinsamen Sorgerecht verbleibt, d. h. dass die wesentlichen Fragen bezüglich der Kinder weiterhin gemeinsam entschieden werden und Umgangsrecht, d. h. wie oft und zu welchen Zeiten erhält der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, die Möglichkeit, mit den Kindern Zeit zu verbringen.
• Güterrecht, d. h. wie das gemeinsame Vermögen auseinandergesetzt und verteilt wird und wie z.B. im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ein Ausgleich zu erfolgen hat.